Licht aus
In Düsseldorf hatte der dortige Oberbürgermeister Thomas Geisel den Schneid, einer Dügida-Demonstration im Januar 2015 das Licht auszuschalten. Öffentliche Gebäude wie Rathaus, Rheinturm oder Schlossturm wurde die Beleuchtung abgedreht. Bürgern und Geschäftsleuten wurde nahegelegt, es ihm gleichzutun. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat – entgegen dem erstinstanzlichem Urteil – entschieden, dass dies rechtswidrig war. Er habe damit das Neutralitätsgebot verletzt.
Ich habe hohen Respekt vor diesem Mann und kann mich für seine Aktion nur bedanken. Gleichfalls ist das Urteil richtig. So sehr ich *gida ablehne, kann außerhalb des Strafrechts, des Versammlungsrechts oder eines Vereins- bzw. Vereinsverbots nicht möglich sein dürfen, sich an dieser Stelle zugunsten wie zulasten einer Organisation einzusetzen. Aber, ja, jetzt kommt das aber. Das bindet den Staat. Nicht die Bürger. Wenn die Geschäfte, Bürger und Kirchen, an denen so ein Demonstrationszug vorbei läuft, die Lichter ausschalten, sorgen sie für ein starkes Zeichen und ein (politisch) besseres Klima.